(only in german – sorry)
Ich habe ein neues Wort erfunden:
der Kaufpate oder die Kaufpatin
Aussprache: [kaʊ̯fˈpaːtə] oder [kaʊ̯fˈpaːtɪn] oder [kaʊ̯fˈpaːtn̩]
Definition: Der Kaufpate oder die Kaufpatin ist eine (oder mehrere) dritte Person(en), die bei einem Tausch-, Handels- oder Kaufgeschäft zwischen VerkäuferIn und KäuferIn auf Seiten des Käufers / der Käuferin anwesend ist/sind und diese/n inhaltlich und moralisch in der Kaufsache unterstützt. Häufig werden Kaufpaten bei Geschäften mit größerem finanziellen Volumen oder gesteigerter inhaltlicher Bedeutung hinzugezogen (keine Alltagsgeschäfte).